Einwurf

Hilfe durch Zwang?

Bettgitter, Fixiergurte oder Therapien – Menschen gegen ihren Willen zu helfen, ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, sagt Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann. Sie hat mit dem Ethikrat eine Stellungnahme zur Anwendung von Zwang erarbeitet.

Portrait Sigrid Graumann

Mit Wohltätigkeit und Fürsorge

begründeter Zwang findet in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens Anwendung: in der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Pflege und Behindertenhilfe. Beispiele dafür sind die unfreiwillige Unterbringung in Kliniken und Heimen, das Anbringen von Bettgittern oder Fixierungsgurten, medizinische Behandlungen oder Pflegemaßnahmen gegen den Willen einer Person oder auch intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei handelt es sich um schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte des Betroffenen – auch wenn sie seinem Wohl dienen. Deshalb unterliegen Zwangsmaßnahmen einer besonderen rechtlichen und ethischen Rechtfertigungspflicht.

Der Deutsche Ethikrat ist der Auffassung, dass Rahmenbedingungen und Prozesse so gestaltet werden sollten, dass sich Zwang möglichst vermeiden lässt. Kommt es dennoch zu einer Situation, in denen eine Person sich schwer zu schädigen droht, etwa weil sie sich einer medizinischen oder pflegerischen Intervention widersetzt, müssen die sie versorgenden Menschen zunächst durch beharrliche Überzeugungsarbeit versuchen, eine freiwillige Zustimmung oder Mitwirkung zu erreichen.

Erst wenn alle zur Verfügung stehenden weniger eingreifenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwangsmaßnahme als Ultima Ratio unter bestimmten Bedingungen in Betracht kommen. Zu diesen Bedingungen gehört, dass die Fähigkeit zur Selbstbestimmung so stark eingeschränkt ist, dass die Person keine freiverantwortliche Entscheidung zu treffen vermag. Das bedeutet umgekehrt, dass der freie Wille eines voll selbstbestimmungsfähigen Menschen auch zu respektieren ist, wenn ihm erhebliche Risiken für Leib und Leben drohen. Dabei ist dem Ethikrat bewusst, dass die Grenze der fehlenden Freiverantwortlichkeit in der Praxis oft schwer zu ziehen ist.

Bei der Frage, ob eine Zwangsmaßnahme gerechtfertigt ist, muss stets auch die Möglichkeit sekundärer Schäden durch Demütigung, Traumatisierung oder Vertrauensverlust berücksichtigt werden. Die Dauer der Anwendung sollte so kurz wie möglich sein. Die versorgenden Pflegekräfte, Ärzte oder Sozialarbeiter müssen regelmäßig überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Einsatz von Zwangsmaßnahmen weiterhin vorliegen. Zwangsmaßnahmen sollten auch Gegenstand der Qualitätssicherung sein, inklusive Dokumentationspflicht, Fehlermeldesysteme und Beschwerdemanagement.

Beharrliche Überzeugungsarbeit muss der Anwendung von Zwang vorausgehen.

Auch wenn eine Zwangsmaßnahme gerechtfertigt ist, muss bei ihrer Anwendung der Respekt vor dem Menschen und die Achtung seiner Selbstbestimmung soweit als möglich gewährleistet bleiben. Das bedeutet unter anderem, dass die Anwendung von Zwang erklärt und nachbesprochen wird.

Die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten speziell geschult sein und Unterstützung erhalten, um die im Umgang mit Zwang gemachten eigenen Erfahrungen kognitiv und emotional verarbeiten zu können. Die interkulturelle Kompetenz der professionell Sorgenden sollte gefördert und kulturelle und sprachliche Barrieren minimiert werden. Die Öffentlichkeit sollte für die ethische und rechtliche Problematik von Zwangsmaßnahmen im Umgang mit psychisch Kranken in Krisensituationen, Kindern und Jugendlichen in schwierigen familiären und sozialen Verhältnissen sowie pflegebedürftigen, alten und behinderten Menschen sensibilisiert werden. Dabei fällt den Medien die wichtige Aufgabe einer differenzierten und sachangemessenen Berichterstattung zu.

Zusätzlich zu diesen und weiteren grundsätzlichen Empfehlungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Zwang in professionellen Sorgebeziehungen hat der Ethikrat bereichsspezifische Empfehlungen für die Psychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenpflege und Behindertenhilfe formuliert.

Zum Download der Empfehlungen

Sigrid Graumann ist seit April 2016 Mitglied im Deutschen Ethikrat.
Bildnachweis: Deutscher Ethikrat