Bedarfsplanung

Neue Arztsitze für die ambulante Versorgung

In Deutschland sollen Tausende neue Arztsitze für die Behandlung von gesetzlich Versicherten entstehen. Dies sieht eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie vor. Doch woher die Mediziner dafür kommen sollen, ist unklar. Von Thorsten Severin

Am Ende

waren sich im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) von Krankenkassen, Medizinern und Kliniken alle einig: Künftig sollen 3.466 Ärzte neu zugelassen werden. Zusammen mit den bislang schon unbesetzten Arztsitzen stehen damit künftig bundesweit 6.906 Niederlassungsmöglichkeiten zur Verfügung. Von den neuen Zulassungen entfallen 1.446 auf Hausärzte, 776 auf Psychotherapeuten, 476 auf Nervenärzte und 401 auf Kinder- und Jugendärzte.

Grundlage für die Ausweitung der Arztsitze bildet eine Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie, mit der der GBA dem gesetzlichen Auftrag nachkam, bis zum 1. Juli die geltenden Verhältniszahlen (Einwohnerzahl pro Arzt) zu überprüfen und die Planungsinstrumente weiterzuentwickeln.

Ziel der Bedarfsplanung ist es, einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung sicherzustellen. Der GBA ist gesetzlich beauftragt, dazu eine bundeseinheitliche Planungssystematik festzulegen. Die Landesausschüsse können von diesem Rahmen allerdings abweichen, um auf den jeweiligen Bedarf vor Ort zu reagieren. Dafür gibt es neue Instrumente.

Anpassung vor Ort wichtig.

Die Prüfung und Anpassung vor Ort sei essentiell, sagte der Vorsitzende des GBA, Professor Josef Hecken. Von Berlin aus ließen sich letztlich keine passgenauen Regelungen für jeden Kreis und jede Gemeinde treffen. Künftig werde danach geschaut, ob in einem Gebiet die Morbidität dem Bundesdurchschnitt entspreche. Die Verhältniszahl werde dann entsprechend erhöht oder gesenkt.

Ziel der Bedarfsplanung ist es, einen gleichmäßigen und bedarfsgerechten Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung sicherzustellen.

Hecken zeigte sich überzeugt, dass der Beschluss eine „wohnortnähere und an die unterschiedliche Krankheitslast in den einzelnen Regionen angepasste ärztliche Versorgung“ gewährleiste. Größte Profiteure des Aufwuchses seien Bayern und Baden-Württemberg sowie die beiden KV-Bezirke Nordrhein und Westfalen, aber auch die ostdeutschen Bundesländer. In den Stadtstaaten bleibe die Zahl der Arztsitze hingegen im Wesentlichen konstant, weil hier die Versorgungsgrade schon jetzt bis zu 150 Prozent betrügen. Auch in Bayern profitiere beispielsweise nicht die Landeshauptstadt München, dafür aber der Bayerische Wald.

Ärzte gesucht.

Die Landesausschüsse haben nun sechs Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen. Hecken wertete das Ergebnis der Beratungen als Zeichen dafür, dass der GBA fristgerecht seine Aufgaben erfülle. Kritik am Entscheidungstempo des Gremiums war etwa von Gesundheitsminister Jens Spahn gekommen.

Zugleich warnte Hecken vor zu hohen Erwartungen: Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten gebe es noch keinen einzigen neuen Arzt in der Versorgung. Das Problem des Ärztemangels lasse sich mit der überarbeiteten Richtlinie nicht lösen, hob der frühere saarländische Gesundheitsminister hervor. Es komme jetzt darauf an, die Niederlassungsmöglichkeiten für junge Ärzte interessant zu machen.

AOK sieht Licht und Schatten.

Ins gleiche Horn stieß der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Die Neuregelung werde zwar in vielen Regionen zu zusätzlichen Zulassungen führen und die psychiatrische und neurologische sowie die haus- und kinderärztliche Versorgung verbessern. „Doch das Grundproblem, die mitunter fehlenden Ärzte und die ungleiche Verteilung der vorhandenen Mediziner zwischen verschiedenen Regionen Deutschlands, werden auch neue bundesweite Planungsvorgaben nicht lösen können“, betonte er. Viele zusätzliche Kapazitäten entstünden in Regionen, in denen es schon heute offene Vertragsarztsitze gebe. Zudem orientiere sich die Bedarfsplanung weiterhin vorrangig am Modell des selbstständigen niedergelassenen Arztes. Es seien stattdessen mehr innovative und sektorenübergreifende Versorgungsformen notwendig.

Der Bundespsychotherapeutenkammer gehen die Beschlüsse indes nicht weit genug. Notwendig seien nicht 800, sondern 2.400 zusätzliche Psychotherapeuten, beklagte Kammerpräsident Dietrich Munz. Als Erfolg werteten hingegen Vertreter des GKV-Spitzenverbands, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) die Neuregelungen.

Thorsten Severin ist Redakteur der G+G.