Porträt
Selbstverwaltung im Gespräch

„Aus Fehlern und ihren Ursachen lernen“

440 bestätigte Behandlungsfehler verzeichnete die AOK Bayern im Jahr 2018. Dazu Fragen an ihren alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden, Ivor Parvanov.

G+G: Herr Parvanov, wie unterstützt die AOK Bayern Versicherte bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler?

Ivor Parvanov: Insgesamt 17 speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen den Versicherten als Ansprechpartner zur Seite. Die Patientenberater fungieren bei der Überprüfung eines mutmaßlichen Behandlungsfehlers als Lotse für den Versicherten. So führen sie durch die Komplexität des Arzthaftungsrechts und weisen die Versicherten auch auf die Sicherung ihrer privaten Ansprüche wie etwa Schmerzensgeld hin.

G+G: Für Patienten ist es in der Praxis oftmals schwierig, einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Woran liegt das?

Parvanov: Die Hürden für Betroffene sind immer noch sehr hoch. So müssen Patienten beweisen, dass der Behandlungsfehler ursächlich für den erlittenen Schaden ist. Die AOK fordert daher eine Beweislastumkehr. Betroffene müssten dann „nur noch“ belegen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dass sie einen Schaden erlitten haben.

G+G: Wo sehen Sie weiteren Handlungsbedarf bei diesem Thema?

Parvanov: Die Verfahren bei möglichen Behandlungsfehlern sind sehr langwierig. Dies ist für die Betroffenen oftmals sehr belastend. Mediation kann einen Rechtsstreit deutlich verkürzen und sollte im Medizinrecht grundsätzlich obligatorisch werden. Wichtig ist aber auch, die Sicherheitskultur im Gesundheitswesen insgesamt zu stärken. Je mehr wir über Fehler und ihre Ursachen wissen, umso besser lassen sie sich vermeiden.

Bildnachweis: AOK Bayern