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Unter Zugzwang

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Sterbehilfe gekippt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn muss nun endlich Position beziehen, meint Kaja Klapsa.

Seit rund fünf Monaten

ist Suizidbeihilfe in Deutschland wieder straffrei. Seitdem war der Verein Sterbehilfe nach eigenen Angaben in 24 Fällen im Einsatz, zuletzt erstmalig in einem Pflegeheim. Derweil hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im April in einem Brief Ärztevertreter, Verbände und Kirchen um Vorschläge zu einer gesetzlichen Neuregelung gebeten. Die Auswahl war tendenziös, viele der Adressaten sind erklärte Unterstützer des vom Bundesverfassungsgericht gekippten Paragrafen 217a. Aus dem Ministerium heißt es, die Auswertung werde einen „längeren Zeitraum“ in Anspruch nehmen.

Dabei ist es gar nicht Spahns Aufgabe, mithilfe eines ihm ähnlich gesinnten Expertenkreises eine Neuauflage aufzusetzen – sondern die des Bundestags. Politiker von FDP und Grünen haben sich bereits vernetzt, um nach der Sommerpause an einem neuen Entwurf zu arbeiten. Auch außenparlamentarisch kommen interessante Vorschläge.

Jens Spahn muss seine ewige Hinhaltetaktik jetzt aufgeben.

Spahn hat stattdessen eine andere, längst überfällige Aufgabe zu erfüllen. Seit Beginn seiner Amtszeit blockiert er die Herausgabe des bewährten Sterbemittels Natrium-Pentobarbital, das einen schmerzfreien Tod ermöglicht und sicherer ist, als eine von Ärzten selbst zusammengestellte Kombination aus Medikamenten. Herausgeben könnte das Mittel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – allerdings wies Spahn dieses 2018 an, alle Anträge pauschal nicht anzunehmen. Damit widersetzt er sich bis heute einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach der Staat „im extremen Einzelfall“ einem unheilbar Kranken den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf.

Spahn begründete seine Blockade lange mit „Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht“ und dem damals noch ausstehenden Urteil. Nachdem die Richter im Februar aber nicht in seinem Sinne entschieden haben, änderte er die Argumentation: Abwarten wolle er noch ein weiteres Urteil aus Karlsruhe, überwiesen vom Verwaltungsgericht Köln. Mehrere Sterbewillige hatten gegen die Nicht-Herausgabe des tödlichen Mittels geklagt. Mittlerweile ist auch diese letzte Ausrede vom Tisch – Ende Juni wies Karlsruhe die Vorlage ab. Nun ist der Gesundheitsminister gezwungen, sich endlich klar zum selbstbestimmten Sterben zu positionieren – und seine ewige Hinhaltetaktik aufzugeben.

Kaja Klapsa ist Redakteurin für Gesundheitspolitik bei Welt und Welt am Sonntag.
Bildnachweis: Welt