Die Unabhängige Patientenberatung berät Patienten rund um das Gesundheitswesen und die medizinische oder pflegerische Versorgung.
Unabhängige Patientenberatung

Qualität und Neutralität sind ein Muss

Die Krankenkassen haben die Bundesregierung aufgefordert, noch vor der Bundestagswahl ein Konzept für eine Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung vorzulegen. Der GKV-Spitzenverband hat Eckpunkte für eine Reform formuliert. Von Thomas Rottschäfer

Ende 2022 läuft

der aktuelle Trägervertrag für die „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) aus. Doch gemäß den gesetzlichen Vorgaben müsste der GKV-Spitzenverband die Neuausschreibung für die nächsten sieben Jahre schon im November dieses Jahres auf den Weg bringen. Die inhaltlichen Vorbereitungen dazu müssten bereits im Sommer beginnen. Doch ein „Weiter so“ bei der UPD will kaum jemand. Union, SPD, Grüne, FDP und Linkspartei, die Pa­tientenbeauftragte der Bundesregierung, Patienten- und Verbraucherverbände und auch die gesetzlichen Krankenkassen haben sich für eine Neuausrichtung ausgesprochen.
 
Trotz ganz unterschiedlicher Beweggründe und Ziele geht es Politik, Verbänden und Krankenkassen übereinstimmend darum, eine dauerhafte Beratungseinrichtung zu etablieren. „Nach mehr als zehn Jahren Modellerprobung und fast zehn Jahren Regelförderung der UPD gibt es Erkenntnisse unter anderem aus der wissenschaftlichen Begleitforschung, die für strukturelle Änderungen ohne befristete Vergabe sprechen“, heißt es dazu in einem Positionspapier, das der GKV-Spitzenverband kürzlich veröffentlicht hat. Der Ab- und Aufbau von Beratungsstrukturen führe zu Erfahrungs- und Wissensverlust, sei mit einem hohen Ressourcen-Einsatz verbunden und stelle die Akzeptanz neuer Anbieter immer wieder auf den Prüfstand.

Gutachten enthält fünf Modelle.

Wie eine „Institutionalisierung“ der UPD umgesetzt werden könnte, hat die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke (CDU) in einem Gutachten ausloten lassen.

Die Kassen kommen ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht vollumfänglich nach.

Im Februar hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit der Expertise befasst. Darin werden im Wesentlichen die rechtlichen Vor- und Nachteile von fünf Modellen dargestellt, darunter neben einem reformierten Ausschreibungsmodell eine Stiftungslösung und die Anbindung der UPD an bestehende Einrichtungen, zum Beispiel an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder die Patientenbeauftragte selbst. Eine eigene Empfehlung hat Schmidtke nicht ausgesprochen.

Politik muss Reformkonzept vorlegen.

Auch die Bundesregierung verfolge „weiterhin das Ziel der Weiterentwicklung und dauerhaften Etablierung einer unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung“, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfrak­tion von Anfang April. Die Frage, ob dies noch in der laufenden Legislaturperiode geschehe, blieb allerdings unbeantwortet. Auch das federführende Bundesgesundheitsministerium hat bislang keinen Zeitplan genannt. Der GKV-Spitzenverband hat die Bundesregierung deshalb auf­gefordert, noch vor der Bundestagswahl ein Reformkonzept vorzulegen. „Sonst laufen wir in eine neue Ausschreibung, die eigentlich niemand mehr will“, sagte der Vorsitzende des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes für dieArbeit­geberseite, Dr. Volker Hansen.

Beratung ist Kernaufgabe der Kassen.

In seinem mit allen Krankenkassenverbänden abgestimmten Positionspapier hat der GKV-Spitzenverband Eckpunkte für eine UPD-Reform formuliert. Darin macht der Verband zunächst deutlich, dass Beratung und Information zu den Kernaufgaben der Krankenkassen zählen. Die Kranken- und Pflegekassen seien „für Versicherte und ihre Angehörigen nicht nur die erste Anlaufadresse zu leistungs- und versicherungsrechtlichen Fragestellungen, sondern stehen umfassend für Fragen rund um das Thema Gesundheit zur Verfügung“. Der im Sozialgesetzbuch verankerten gesetzlichen Beratungs- und Aufklärungspflicht kämen die Kassen auch vollumfänglich nach. Die UPD mit jährlich zuletzt rund 170.000 Beratungen stelle ein ergänzendes Angebot zu den millionenfachen persönlichen, schrift­lichen, telefonischen oder digitalen Beratungen der Krankenkassen dar.

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist eine gesetzlich verankerte Anlaufstelle für Patienten bei Fragen rund um das Gesundheitswesen und die medizinische oder pflegerische Versorgung. Die Beratung ist unabhängig und kostenlos. Die UPD wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und zunächst im Modellversuch getestet. Nach dem Übergang in die Regelversorgung 2011 wurde die UPD gemeinsam durch den Sozialverband VdK, die Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbund der unabhängigen Patientenberatungen als gemeinnützige GmbH getragen. Bei der Neuausschreibung erhielt 2015 der Pharmadienstleister Careforce/Sanvartis den Zuschlag. Seit Januar 2016 betreibt die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft der Sanvartis GmbH, die Beratung. Für Unruhe sorgte 2018 ein Eigentümerwechsel, der aber laut Bundesregierung keinen Einfluss auf die Beratungsleistung hatte. Der Bundesrechnungshof monierte im vergangenen Jahr, dass der Träger 2019 mit rund 128.000 Beratungen nur 60 Prozent der zugesagten Zahlen erreicht habe. Die Prüfer kamen zu dem Urteil, die befristete Ausschreibung habe sich nicht bewährt. Laut UPD gGmbH sind die Zahlen 2020 deutlich gestiegen: um 35 Prozent auf knapp 173.000 Beratungen.

Im Positionspapier heißt es weiter, die dauerhafte Institutionalisierung der UPD setze eine geeignete Trägerschaft voraus, „die aufgrund der Komplexität des gewünschten Beratungsangebots über ein hohes Maß an Professionalität verfügt und in der Lage ist, unabhängige und neutrale Beratungsangebote auf allen verfügbaren Kanälen anzubieten und Organisationsabläufe effektiv im Interesse der Ratsuchenden zu steuern“. Die UPD müsse „fachlich neutral gegenüber allen Beteiligten und unabhängig von jeglichen Organisationsinteressen beraten“. Aus Sicht der Krankenkassen kommen deshalb keine Träger in Frage, für die das UPD-Angebot eine Ergänzung zur „Wahrnehmung von Beratungs-, Unterstützungs- und Vertretungsaufgaben im Zusammenhang mit gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen auf anderer Rechtsgrundlage“ wäre. „Patientenvertretung und die unabhängige Patientenberatung dürfen nicht miteinander vermischt werden“, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes für die Versichertenseite, Uwe Klemens, bei der Vorstellung des Papiers. „Information und Beratung müssen insbesondere sachlich korrekt und verständlich sein und aus vertrauenswürdiger Quelle stammen.

Um Doppelstrukturen zu vermeiden, ist ein Kooperations-Netzwerk erforderlich.

Die medizinische Beratung muss auf Basis der am besten verfügbaren Evidenz erfolgen“, fordern die Kassen. „In Bezug auf diese Kern­anforderungen einer unabhängigen, neu­tralen, evidenzbasierten und in hoher Qualität erbrachten Beratung muss das Beratungsangebot ein hohes Maß an Transparenz aufweisen.“ Eine neutrale und unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung müsse außerdem über ein Kooperationsnetzwerk im Gesundheitssystem verfügen, um eine Lotsenfunktion ausüben zu können und um Doppelstrukturen zu vermeiden.

Mit Steuern finanzieren.

Der GKV-Spitzenverband macht zudem deutlich, dass die Patientenberatung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und deshalb auch über Steuern finanziert werden müsse. Bisher tragen allein die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Seit 2016 überweist der GKV-Spitzenverband dem UPD-Träger jedes Jahr rund neun Millionen Euro. Vom Einstieg in die Regelversorgung 2011 bis zum Trägerwechsel 2016 waren es 5,2 Millionen pro Jahr. Wenn die GKV nach einer Neuausrichtung weiter an den Kosten beteiligt werden sollte, müsse den Krankenkassen auch das Recht eingeräumt werden, „eine sachgemäße Mittelverwendung zu prüfen und an der Weiterentwicklung der UPD mitzuwirken“. Zudem müsse auch die private Krankenversicherung verbindlich in die Gesamtfinanzierung einbezogen werden.

Begleitforschung weiterhin erforderlich.

Die Kassen wollen auch sichergestellt wissen, dass die Geldgeber – unabhängig von der Trägerschaft – keinen Einfluss auf Inhalt und Umfang der Beratungs-tätigkeit nehmen können. Die Umsetzung durch den Träger müsse außerdem unabhängig von Einzelinteressen, insbesondere Trägerinteressen, erfolgen. Daher bedürfe es auch weiterhin einer wissenschaftlichen Begleitforschung.

Zeit bis zur Bundestagswahl ist knapp.

Die Koalitionsfraktionen konnten sich bisher noch auf keines der ausgearbeiteten UPD-Modelle verständigen. Die Zeit für Entscheidungen bis zur parlamenta­rischen Sommerpause wird knapp. Um das „Hineinrutschen“ in eine Neuausschreibung zu vermeiden, die wieder Unruhe in das UPD-Angebot bringen würde, könnte eine Übergangslösung die notwendige Zeit schaffen, um der nächsten Bundesregierung die Entscheidung über die Zukunft der Unabhängigen Patientenberatung zu übertragen.

Thomas Rottschäfer ist freier Journalist mit dem Schwerpunkt Gesundheitspolitik.
Bildnachweis: UPD/ von Ploetz