Die Frage der Finanzierung schwingt bei den zentralen Reformaufgaben im Gesundheitswesen immer mit.
Koalitionsvertrag

Auf die Umsetzung kommt es an

Mehr Licht als Schatten machen die gesetzlichen Krankenkassen im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus. Immerhin seien dort nahezu alle wichtigen Baustellen im Gesundheits- und Pflegesektor benannt worden. Von Thorsten Severin

Das Ampel-Bündnis steht

durch den Corona-Winter seit Amtsantritt unter massivem Handlungsdruck. Doch über Covid-19 hinaus hat sich die Koalition im Gesundheits- und Pflegebereich für die nächsten Monate und Jahre viel vorgenommen. Sie will die Qualität in der Versorgung verbessern, Krankenhausstrukturen modernisieren und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie des Pflegesektors auf eine solide Basis stellen. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Koalitionsvertrag diese zentralen Reformaufgaben benennt“, erklärten die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Volker Hansen und Uwe Klemens. Einschränkend fügten sie jedoch hinzu: „Aber am Ende kommt es auf die konkrete Umsetzung an.“

Bundeszuschuss dynamisieren.

Ähnlich äußerte sich der scheidende Chef des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch. Die Agenda gehe „grundsätzlich in die richtige Richtung“. Es sei gut, dass die Ampel die Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungen auf dem Schirm habe und Verantwortung übernehmen wolle. Das zeigten die geplanten höheren Beiträge aus Steuermitteln für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder die angekündigte „regelhafte“ Dynamisierung des Bundeszuschusses zur GKV. Viele Entlastungen wie die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel oder die Anhebung des Herstellerrabatts seien aber auf den letzten Metern wieder gestrichen worden, bedauerte Litsch. Auch sei die zunächst angedachte Übernahme von Finanzierungsverantwortung durch den Bund bei den Krankenhaus-Investitionskosten nun doch nicht im Vertrag enthalten. Das alles sei ein Rückschritt gegenüber der Entwurfsfassung.

Die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, machte im „Handelsblatt“ deutlich, es komme am Ende auf viele Detailfragen an. Die im Vertrag geplanten Maßnahmen allein reichten aber möglicherweise nicht, um das Defizit aufzufangen. „Deshalb kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt steigende Beiträge ab 2023 seriös nicht ausschließen.“

Viele Entlastungen sind auf den letzten Metern wieder gestrichen worden.

Positiv werten die Kassen, dass die Pflege in dem Papier eine zentrale Rolle spielt und die Eigenanteile der Pflegebedürftigen spürbar gesenkt werden sollen. Nötig sei aber die Überwindung der Grenzen zwischen ambulantem und stationärem Bereich sowie eine Flexibilisierung des Leistungsrechts, betonte Litsch.

SPD, FDP und Grüne haben sich im Pflegebereich unter anderem vorgenommen, Pflegekräfte mit Mitteln in Höhe von rund einer Milliarde Euro zu entlasten. Auch sollen die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung wird allerdings „moderat“ angehoben. Versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenbeiträge von Angehörigen sollen per Bundeszuschuss finanziert werden. Der GKV-Spitzenverband findet es zudem „bemerkenswert“, dass im Text ein Prüfauftrag für eine ergänzende freiwillige, paritätische Vollversicherung enthalten ist.

Pharmaindustrie unzufrieden.

Positiv bei den Kassen kommt auch an, dass die im sogenannten AMNOG-Verfahren ausgehandelten Erstattungsbeiträge für neue Arzneimittel künftig schon ab dem siebten Monat gelten sollen und das Preismoratorium über 2022 hinaus verlängert wird. Das sei ein wichtiges Signal für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung, lobten Hansen und Klemens. Bei den Pharma-Verbänden stoßen die Ankündigungen jedoch auf Gegenwehr. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie sprach von „investitionsfeindlichen Maßnahmen“. Und der Präsident des Verbands forschender Pharma-Unternehmen, Han Steutel, monierte, rückwirkende Rabatte seien „unkalkulierbare Risiken“ für die Firmen. Die schnelle Verfügbarkeit von Arzneien werde so „unnötig aufs Spiel gesetzt“.

Keine Pflegevollversicherung für alle.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bezeichnete den Koalitionsvertrag dagegen als gute Arbeitsgrundlage für die nächsten vier Jahre. Insbesondere begrüßte Vorstandschef Dr. Gerald Gaß das Vorhaben, das DRG-System weiterzuentwickeln und „die Probleme der Sektorentrennung im deutschen Gesundheitssystem anzugehen“. Damit könnten neue ambulante Behandlungsmöglichkeiten für die Patienten aufgebaut werden.

Sozialverbände und Gewerkschaften wiesen wie die Kassen auf Höhen und Tiefen im Vertragswerk hin. Der Verband VdK begrüßte etwa die geplante regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes in der häuslichen Pflege. Eine vertane Chance sei aber, dass es keine Pflegevollversicherung für alle geben solle.

Thorsten Severin ist Redakteur der G+G.
Bildnachweis: iStock.com/ljubaphoto