Mobiles Arbeiten

Debatte: Sicher und gesund im Homeoffice

Durch die Pandemie haben so viele Menschen wie nie zuvor ihren Arbeitsplatz vom Büro in die eigenen vier Wände verlegt. Doch auch hier ist Gesundheitsschutz wichtig, sagt Dr. Stefan Dreller. Er verweist auf Regelungen, die zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern vereinbart werden sollten.

Am 22. März 2020 ging ganz Deutschland

in den ersten Corona-Lockdown. In dieser Zeit fanden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Küchentisch vor ihrem Laptop wieder. Was vielfach provisorisch begann, ist in den vergangenen knapp drei Jahren zu einer neuen Normalität geworden: Viele Menschen in Deutschland leisten einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause aus.

Somit hat es in der Arbeitswelt eine Verschiebung vieler Tätigkeiten von der klassischen Betriebsstätte hin ins Homeoffice gegeben, die so nicht abzusehen war. Büroarbeit, die sogenannte Wissensarbeit, sollte aber, egal ob zu Hause oder an anderen Orten außerhalb der Betriebsstätte, sicher und gesund gestaltet sein. Bei der aktuellen Debatte, wer von zu Hause aus arbeiten darf und wie die Arbeit dort organisiert werden soll, wird mitunter vergessen, welche Voraussetzungen für gesundes Arbeiten in den eigenen vier Wänden geschaffen werden müssen. Denn Computer, Tisch und Stuhl allein machen noch keinen gesunden Arbeitsplatz aus.

Gesunde Arbeitsbedingungen überall notwendig.

Der gesetz­lichen Unfallversicherung obliegen hier besondere Aufgaben: Sie kommt nicht nur für Unfälle am Arbeitsplatz auf, sondern hat auch einen Präventionsauftrag. Dieser leitet sich aus Paragraf 14 des Sozialgesetzbuches VII ab. Deshalb plädiert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für ein gemeinsames Grundverständnis aller Beteiligten zum Arbeiten im Homeoffice und hat ein solches im März 2022 formuliert.

Computer, Tisch und Stuhl allein machen noch keinen gesunden Arbeitsplatz aus.

Laut DGUV-Vorschriften greifen die Pflichten der Unternehmer sowie der Versicherten ineinander. Unternehmer nehmen eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen vor, die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, legen geeignete Schutzmaßnahmen fest und unterweisen die Beschäftigten darin. Beschäftigte unterstützen den Arbeitgeber entsprechend ihrer Möglichkeiten, halten sich an seine Unterweisungen und wirken an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit. Dies gilt nicht nur für das Büro, sondern auch für mobiles Arbeiten.

Damit gesundes Arbeiten gelingen kann, müssen sich Unternehmen und Beschäftigte über Rahmenbedingungen der mobilen Arbeitsform im Unternehmen verständigen. Denn nur durch gute Zusammenarbeit und ein gutes Zusammenspiel beider Parteien kann die Arbeit außerhalb der Betriebsstätte gesund und sicher sein. Die Selbstverwaltung der DGUV hat dazu einen Leitfaden formuliert. Demnach müssen an jedem Tätigkeitsort die Arbeitsbedingungen so gestaltet sein, dass Arbeitsunfälle vermieden und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren minimiert werden. Digitale Tools, die die gesetzliche Unfallversicherung zur Verfügung stellt, können hierbei unter­stützen.

Da die mobile Büroarbeit außerhalb der Betriebsstätte stattfindet, spielt das Mitwirken der Beschäftigten eine noch stärkere Rolle als im Büro. Mobile Arbeit setzt Sicherheits- und Gesundheitskompetenzen der Mitarbeiter voraus und erfordert für die jeweilige Arbeitssituation angemessene und sichere Arbeitsmittel. Mobil Beschäftigte müssen in die betriebliche Organisation und Kommunikation eingebunden werden. Generell sollten klare Vereinbarungen über Zeitfenster sowie Art und Weise der gegenseitigen Erreichbarkeit getroffen werden, um eine klare Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeitbereich zu ermöglichen.

Informationsportal eingerichtet.

Die DGUV leistet ihren Beitrag zu Prävention und Gesundheitsschutz, indem sie Empfehlungen und Handlungshilfen anbietet und die Unternehmen durch Beratung, Qualifizierung und Forschung unterstützt. Sie hat zusammen mit ihrem Fachbereich „Verwaltung“ ein Informationsportal zum Thema Homeoffice eingerichtet, das künftig als zentrale Informationsquelle der gesetzlichen Unfallversicherung dienen soll.

Außerdem befasst sich die DGUV mit einer Handlungs­hilfe zur Gefährdungsbeurteilung für das Arbeiten im Homeoffice und bezieht dabei die Sozialpartner mit ein. Denn letztendlich gibt es ein gesamtgesellschaftliches Interesse an gesunden, zufriedenen Beschäftigten und Unternehmern. Wer welchen Beitrag zu einem guten Gelingen der mobilen Arbeit beisteuert, muss noch geklärt werden. Dies sollte der Diskussion und Verständigung über Bedingungen der mobilen Arbeitswelt auf Augenhöhe nicht im Wege stehen.

Stefan Dreller leitet das Referat „Neue Formen der Prävention“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie den Fachbereich „Organisation von Sicherheit und Gesundheit“.
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