Behindertenhilfe

Corona hat Teilhabe ausgebremst

Während der Pandemie waren viele behinderte Menschen in Wohngruppen monatelang isoliert, berichtet Prof. Dr. Elisabeth Wacker. Die Soziologin fordert für die Zukunft Sicherheitskonzepte, die die Bedürfnisse und Rechte beim Wohnen in der Eingliederungshilfe stärker berücksichtigen.

Rund eine Million

Menschen mit Beeinträchtigungen leben in Deutschland in stationären Einrichtungen. Etwa ein Fünftel wohnt in Institutionen der Eingliederungshilfe, die seit 2020 als „besondere“ beziehungsweise „gemeinschaftliche Wohn­formen“ bezeichnet werden. Die Eingliederungshilfe unterstützt nicht nur Lebensführung und Gesundheit, sondern folgt einem Teilhabeauftrag. Viele Bewohnerinnen und Bewohner – in diesem Fall Menschen mit Behinderung beziehungsweise chronisch psychisch kranke Menschen – verbringen viele Jahre ihres Lebens dort und sind von Geburt an beeinträchtigt.

Während der Corona-Pandemie wa­ren sie zum Großteil mona­telang in ihren sozialen Kontakten und ihrer so­zia­len Teilhabe auf ihre Wohn­situation beschränkt. Umgangsregelungen, Besuchsverbote, Ausgangssperren sowie der Umzug in Quarantänegruppen zwan­­­gen sie in einen engen Lebensradius. Feste und Feiern, Begegnung zu Mahlzeiten oder zu Frei­zeit­anlässen waren zum Schutz vor Infektionen untersagt. Arbeits- und Thera­pieangebote wurden in den ersten Monaten der Pandemie meist ganz ausgesetzt und blieben erheblich reduziert. Teilweise war nur der Aufenthalt im eigenen Zimmer möglich.

Erfahrungen reichten nicht aus.

Die Feldstudie „Die Corona-Pandemie in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderung. Momentaufnahmen und Zukunftsplanung zu Gleichstellung und Teilhabe bei der Gesundheitssorge im Jahr 2020“ eines Forscherteams der Technischen Universität München hat untersucht, wie in unterschiedlichen besonderen Wohnformen Aufgaben der Gesundheitssorge verbunden mit Ansprüchen auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe und Gleichstellung während der Pandemie umgesetzt worden sind. Die Studie stützt sich auf rund 200 Interviews und Gesprächskreise in 19 Behinderteneinrichtungen unterschiedlicher Größe und Trägerschaft bundesweit. Befragt wurden Bewohnerinnen und Bewohner, Leitungskräfte, Fachpersonal der Behindertenhilfe und Angehörige.

Gemeinschaftliches Wohnen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe muss viel Individualität zulassen.

Die Ergebnisse belegen, dass während der Pandemie in besonderen Wohnformen im Bereich der Teilhabe nicht nur Stillstand, sondern Rückschritt herrschte. Es gab für Pandemien in Gemeinschaftsunterkünften bereits Erfahrungen und Strukturen, die aber für die Corona-Pandemie nicht ausreichten. Es mangelte an Material, kundigem Personal und Routinen. Für die Zukunft muss es passendere Sicherheitskonzepte geben.

Belastungen waren enorm.

Insbesondere empfanden die Befragten den Umgang mit Gesundheitsämtern als „alltagsfern“. Die Leitungsebene musste neue Kommunikationsformen für ein Fachpersonal finden, das im Gruppendienst – in Schichtbetrieb, Doppeldiensten und ohne die üblichen Übergabeprozesse – aus dem Stand die Hauptlast der 24/7-Dienste trug. Die Belastung durch Personalengpässe, quarantänebedingte Parallelstrukturen, Mehrarbeit bei Wegfall der Tagesstrukturen sowie ständige und kurzfristige Planänderungen wurde als immens eingestuft. Dem verbleibenden Personal kam neben der Routine auch die Pflicht zu, Schutzmaßnahmen und rigide Dienstplangestaltungen umzusetzen. Viele wichtige Tätigkeiten, wie Hygienemaßnahmen, waren dabei berufsfremd. Die Kommunikation mit den Angehörigen kam für das Personal als zeitlich und emotional aufwändig hinzu, wie aus den Befragungen hervorging.

Was Schutzmaßnahmen und Kontakteinschränkungen anging, wurden die Einrichtungen mit dem Personenkreis der Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen gleichgesetzt. Für die Zukunft fordern die Befragten, die Eingliederungshilfe passender einzuordnen, weil die Klientel selbstständiger und weniger vulnerabel sei.

Behinderung macht nicht gleich. Auch deswegen muss das gemeinschaftliche Wohnen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe viel Individualität zulassen. Gesundheit als soziales Menschenrecht ist im zwölften Artikel des Internationalen Pakts für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte verbürgt. Besonders ist der Staat jedoch dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet. Dies geht in der Regel weit über medizinische Versorgung hinaus. Dabei werden auch das ungleiche Risiko von älteren und jüngeren, gesundheitlich beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Menschen und ein gegebenenfalls erhöhtes Schutzbedürfnis einbezogen. Eine entsprechende – das Individuum berücksichtigende – Gesundheitspolitik sollte somit Teil der staatlichen Gestaltungsaufgaben sein. Hier muss nachgeschärft werden.

Elisabeth Wacker war Inhaberin des Lehrstuhls für Diversitätssoziologie an der Technischen Universität München. Sie ist Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats zum Bericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung.
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